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Neue SARS-CoV-2 Regeln für den Arbeitsplatz

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Corona-Pandemie

Die Corona-Pandemie verlangt nach verstärkten betrieblichen Infektionsschutzmaßnahmen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat gemeinsam mit den Arbeitsschutzausschüssen beim Bundesarbeitsministerium unter Koordination der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) neue Arbeitsschutzregeln erstellt, welche im August 2020 in Kraft getreten sind (GMBl 2020 S. 484-495, Nr. 24/2020 v. 20.8.2020).

Allgemeine Schutzmaßnahmen

Nach Ziffer 4.1. Abs. 1 der Verordnung müssen die Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen, „die die Anzahl ungeschützter Kontakte zwischen Personen (auch indirekter Kontakt über Oberflächen) sowie die Konzentration an luftgetragenen Viren in der Arbeitsumgebung soweit wie möglich verringern“. Hierzu zählen insbesondere die Einhaltung der Abstandsregel, Arbeiten in festen Teams, die Trennung der Atembereiche, die Nutzung von Fernkontakten, die verstärkte Lüftung, die Isolierung Erkrankter sowie eine intensivierte Oberflächenreinigung.

Arbeitsplatzgestaltung

Nach Ziffer 4.2.1 Abs. 1 der Verordnung sind Arbeitsplätze so anzuordnen, „dass zwischen den für die Erfüllung der Arbeitsaufgabe anwesenden Beschäftigten ein Abstand von mindestens 1,5 m“ eingehalten werden kann.

Sanitärräume, Kantinen und Pausenräume

Ziffer 4.2.2. enthält Anforderungsregelungen zum Einrichten und Betreiben von Sanitärräumen, Kantinen und Pausenräumen. Die Sanitärräume müssen genügend Platz enthalten, um die Abstandsregelungen einhalten zu können. Sie sind mindestens einmal täglich zu reinigen. Vor Eintritt und Nutzung der Räume sind Möglichkeiten zur Handhygiene aufzustellen (Desinfektionsspender).

Sonstiges

Die Arbeitsschutzregeln enthalten des Weiteren Hinweise für das Arbeiten im Homeoffice (Ziffer 4.2.4), für Dienstreisen und Besprechungen (Ziffer 4.2.5) und auch für die besondere Behandlung von Beschäftigten, die nach einer COVID-19-Erkrankung zurück an den Arbeitsplatz kommen (Ziffer 5.5).

Download

Die Arbeitsschutzregeln können auf der Homepage des BMAS heruntergeladen werden:

www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/neue-sars-cov-2-arbeitsschutzregel.html

Stand: 28. September 2020

Bild: Boggy - stock.adobe.com

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Erscheinungsdatum:

ehk Eberlein Holzhauer Kraatz Steuerberatungsgesellschaft mbH