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Corona-Infektion am Arbeitsplatz

https://www.ehk-chemnitz.de/steuernews/

Arbeitsunfall

Wer sich bei der Arbeit oder auf dem Weg dorthin mit dem Coronavirus infiziert, sollte das unbedingt seinem Arbeitgeber melden. Sollte sich der Arbeitgeber weigern, die Unfallanzeige entgegen zu nehmen und an den zuständigen Unfallversicherungsträger zu übermitteln, kann der Arbeitnehmer das auch selbst tun.

Anspruch auf Unfallrente

Eine Arbeitsunfall-Anzeige ist für den Arbeitnehmer sinnvoll, weil für Arbeitsunfälle von der gesetzlichen Unfallversicherung höhere Leistungen beansprucht werden können, als er diese von den gesetzlichen Krankenkassen erhält. Unter anderem besteht im Falle einer dauerhaften Minderung der Erwerbsfähigkeit Anspruch auf eine Unfallrente.

Stand: 27. April 2021

Bild: nito - stock.adobe.com

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Erscheinungsdatum:

ehk Eberlein Holzhauer Kraatz Steuerberatungsgesellschaft mbH